DSGVO und Cookie-Banner: Was muss meine Website erfüllen?

Fast jede Website braucht eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, und sobald nicht-essenzielle Cookies oder Tracking-Tools eingesetzt werden, ist zusätzlich ein Cookie-Banner mit Einwilligungsmöglichkeit gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt beides, drohen Abmahnungen und im Ernstfall Bußgelder.

Datenschutzerklärung: Wann ist sie Pflicht?

Eine Datenschutzerklärung ist praktisch immer erforderlich, sobald eine Website personenbezogene Daten verarbeitet – das betrifft bereits:

  • Kontaktformulare
  • Google Maps Einbindungen
  • Google Fonts oder andere externe Schriften
  • Statistik-/Analyse-Tools
  • Newsletter-Anmeldungen
  • Der reine Zugriff auf die Website (IP-Adressen werden vom Server protokolliert)

In der Praxis heißt das: So gut wie jede Unternehmenswebsite benötigt eine Datenschutzerklärung.


Wann ist ein Cookie-Banner Pflicht?

Ein Cookie-Banner mit aktiver Einwilligung (Opt-in) ist erforderlich, sobald nicht-technisch-notwendige Cookies gesetzt werden, zum Beispiel:

  • Google Analytics oder andere Statistik-Tools
  • Marketing- und Retargeting-Pixel (z. B. Facebook Pixel)
  • Eingebettete Videos, die Cookies setzen (z. B. YouTube im erweiterten Modus)
  • Externe Schriftarten oder Karten, die Daten an Dritte übertragen

Rein technisch notwendige Cookies (z. B. für den Warenkorb) benötigen dagegen keine Einwilligung.


Was gehört in eine rechtssichere Umsetzung?

  • Datenschutzerklärung mit allen verwendeten Diensten und Zwecken
  • Cookie-Banner mit echter Wahlmöglichkeit (nicht nur „Akzeptieren“, auch „Ablehnen“ muss gleichwertig möglich sein)
  • Keine Cookies dürfen vor der Einwilligung geladen werden
  • Möglichkeit, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder anzupassen

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexeren Datenverarbeitungen empfiehlt sich die Abstimmung mit einem Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt.

Ich richte für Ihre Website eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung und ein rechtssicheres Cookie-Banner ein.

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