Fast jede Website braucht eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, und sobald nicht-essenzielle Cookies oder Tracking-Tools eingesetzt werden, ist zusätzlich ein Cookie-Banner mit Einwilligungsmöglichkeit gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt beides, drohen Abmahnungen und im Ernstfall Bußgelder.
Datenschutzerklärung: Wann ist sie Pflicht?
Eine Datenschutzerklärung ist praktisch immer erforderlich, sobald eine Website personenbezogene Daten verarbeitet – das betrifft bereits:
- Kontaktformulare
- Google Maps Einbindungen
- Google Fonts oder andere externe Schriften
- Statistik-/Analyse-Tools
- Newsletter-Anmeldungen
- Der reine Zugriff auf die Website (IP-Adressen werden vom Server protokolliert)
In der Praxis heißt das: So gut wie jede Unternehmenswebsite benötigt eine Datenschutzerklärung.
Wann ist ein Cookie-Banner Pflicht?
Ein Cookie-Banner mit aktiver Einwilligung (Opt-in) ist erforderlich, sobald nicht-technisch-notwendige Cookies gesetzt werden, zum Beispiel:
- Google Analytics oder andere Statistik-Tools
- Marketing- und Retargeting-Pixel (z. B. Facebook Pixel)
- Eingebettete Videos, die Cookies setzen (z. B. YouTube im erweiterten Modus)
- Externe Schriftarten oder Karten, die Daten an Dritte übertragen
Rein technisch notwendige Cookies (z. B. für den Warenkorb) benötigen dagegen keine Einwilligung.
Was gehört in eine rechtssichere Umsetzung?
- Datenschutzerklärung mit allen verwendeten Diensten und Zwecken
- Cookie-Banner mit echter Wahlmöglichkeit (nicht nur „Akzeptieren“, auch „Ablehnen“ muss gleichwertig möglich sein)
- Keine Cookies dürfen vor der Einwilligung geladen werden
- Möglichkeit, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder anzupassen
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexeren Datenverarbeitungen empfiehlt sich die Abstimmung mit einem Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt.
Ich richte für Ihre Website eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung und ein rechtssicheres Cookie-Banner ein.
